- Berufsausrüstung
- fпредметы профессиональной деятельности (не облагаются таможенной пошлиной при пересечении границы)
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Berufsausrüstung — bestimmte Gegenstände, die in einer erläuternden Liste von der EU Kommission zusammengestellt sind, können, wenn sie Personen außerhalb des EU Zollgebietes gehören, abgabenfrei von außerhalb der EU ansässigen Personen zur vorübergehenden… … Lexikon der Economics
Carnet — Ein Carnet (von franz. Carnet, Heft) ist ein (mehrseitig geheftetes) Zolldokument, wobei man drei Arten von Carnets unterscheidet: Inhaltsverzeichnis 1 Carnet ATA (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission) 2 Carnet TIR (Carnet Transport… … Deutsch Wikipedia
Triptik — Carnets sind Zolldokumente, wobei man drei Arten unterscheidet: Inhaltsverzeichnis 1 Carnet ATA (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission) 2 Carnet TIR (Carnet Transport international de marchandises par vehicules routiers) 3 Carnet CDP… … Deutsch Wikipedia
Triptyk — Carnets sind Zolldokumente, wobei man drei Arten unterscheidet: Inhaltsverzeichnis 1 Carnet ATA (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission) 2 Carnet TIR (Carnet Transport international de marchandises par vehicules routiers) 3 Carnet CDP… … Deutsch Wikipedia
Vorübergehende Verwendung — Die Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es kann für Nichtgemeinschaftswaren verwendet werden, die nur eine bestimmte Zeit im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben sollen und dabei die Interessen… … Deutsch Wikipedia
vorübergehende Verwendung — ⇡ Zollverfahren in dem die zollfreie Verwendung von eingeführten Waren im Zollgebiet der EU möglich ist, wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Die v.V. erfolgt unter zollamtlicher ⇡ Überwachung. Die v.V. kommt in Betracht, soweit sie… … Lexikon der Economics
Zollabkommen — 1. Bi oder multilaterale Z.: Zwei oder mehrseitige zwischenstaatliche Abkommen regelmäßig zum Zwecke der Senkung der Zölle. 2. Internationale Z.: Abkommen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zollförmlichkeiten auf weltweiter Ebene. Hierzu … Lexikon der Economics